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12.11.2020; 16:05 Uhr
Bundesrechnungshof muss Presse mehr Auskünfte geben
Anspruch erfasst auch Mitteilung zu Ergebnissen bezüglich einzelner Themen und Bereiche

Der Bundesrechnungshof muss der Presse mehr Auskünfte über durch ihn durchgeführte Prüfungen geben. Das hat das OVG Münster am gestrigen Tag entschieden (15 A 1519/16).

Der klagende Journalist begehrte vom Bundesrechnungshof eine Auflistung der durchgeführten Prüfungen der Etats verschiedener Bundesministerien und des Kanzleramts für die Jahre 2013 und 2014. Dies lehnte der Bundesrechnungshof ab mit der Begründung, er sei nur in Einzelfällen zur Auskunft verpflichtet.

Dem widersprach nun das OVG Münster. Das Begehren des Journalisten werde vom Auskunftsanspruch nach der Bundeshaushaltsordnung erfasst. Bei der Erfüllung des Anspruchs habe der Bundesrechnungshof jedoch schützenswerte Vertraulichkeitsinteressen zu beachten.

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