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17.11.2020; 09:38 Uhr
Kanzleramt muss Presse Auskunft über Hintergrundgespräche geben
VG Berlin zu presserechtlichem Auskunftsanspruch aus Art. 5 GG

Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten Auskunft über Ort, Zeit und Teilnehmer sogenannter Hintergrundgespräche zwischen der Behörde und Pressevertretern erteilen. Das hat das VG Berlin entschieden (VG 27 K 34.17).

Der klagende Journalist einer Tageszeitung wollte vom Bundeskanzleramt detaillierte Auskunft darüber, mit welchen Beteiligten und zu welchen Themen solche vertraulichen Gespräche im Jahr 2016 geführt wurden. Außerdem wollte er wissen, an welchen Gesprächen die Bundeskanzlerin Angela Merkel persönlich teilgenommen hat.

Das VG Berlin gab diesem Begehren nun in seinem Urteil statt. Ein Auskunftsanspruch des Klägers ergebe sich unmittelbar aus Art. 5 GG. Schutzwürdige Interessen öffentlicher Stellen oder Privater an der Vertraulichkeit dieser Informationen stünden dem Anspruch des Journalisten nicht entgegen. Der Verwaltungsaufwand für die Zusammenstellung aller wichtigen Informationen sei auch nicht unverhältnismäßig.

Die entsprechende Kammer des VG Berlin hat nach eigenen Angaben wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg zugelassen.

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