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04.12.2020; 14:25 Uhr
Äußerung der Präsidentin des Bayerischen Landtags angegriffen
AfD unterliegt mit Eilantrag vor Bay. VerfGH

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag ist mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Äußerungen der Präsidentin des Landtags, Ilse Aigner, vor dem Bayerischen VerfGH gescheitert. Das hat das Gericht in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag mitgeteilt (90-IVa-20).

Die Fraktion wendete sich gegen eine Äußerung, die Aigner im Rahmen der sog. "Langen Nacht der Demokratie" tätigte. Darin bezeichnete sie das Muster der AfD im Landtag als "durchgängig[e] Provokation und Abgrenzung gegenüber den 'Altparteien', wie die AfD die anderen Fraktionen nenn[e]".Aigner warf deshalb die Frage auf, "[w]ie viel Aufmerksamkeit [...] man diesen Provokationen von rechts [geben solle]?". Diesbezüglich begehrte die AfD-Fraktion die Feststellung, dass die Präsidentin gegen deren „Verpflichtung zur Neutralität, Sachlichkeit und organschaftlicher Treue“ gegenüber der Antragstellerin verstoßen habe.

Dem folgte der VerfGH in seiner Entscheidung jedoch nicht. Teilweise sei der Antrag der Fraktion bereits unzulässig, da sein Begehren auf Rechtsfolgen (Widerruf, Unterlassen) gerichtet sei, was im Organstreitverfahren jedoch grundsätzlich nicht statthaft sei. Schließlich führe eine summarische Prüfung des Inhalts der Aussage zu dem Ergebnis, dass diese aller Voraussicht nach nicht rechtswidrig sei. Die Äußerungen seien vielmehr durch den Auftrag der Präsidentin zur Öffentlichkeitsarbeit gedeckt. Die Vorwürfe beruhten vielmehr auf konkreten Beispielen, weshalb keine Verletzung der Neutralitätspflicht erkennbar sei.

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