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17.12.2020; 11:48 Uhr
Kooperation von Google und BMG wird geprüft
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein leitet Verfahren ein

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat ein medienrechtliches Verfahren gegen die in Irland ansässige europäische Tochter des Suchmaschinenbetreibers Google wegen angeblicher Diskriminierung journalistisch-redaktioneller Angebote eingeleitet. Das hat die Aufsichtsbehörde am heutigen Tag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

Hintergrund ist eine Kooperation von Google mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Dabei geht es darum, dass die Suchmaschine Inhalte des Ministeriums zur Corona-Pandemie und anderen Gesundheitsfragen in seinen Suchvorschlägen bevorzugt anzeigt. Diese Zusammenarbeit wurde von Pressevertretern bereits als Gefahr für den privaten Pressemarkt kritisiert (vgl. Meldung vom 12. November 2020).

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat nun ein Verfahren eingeleitet und stützt dieses auf einen angeblichen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus § 94 Abs. 1 MStV. Danach dürfen Intermediäre wie Google Presseinhalte hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit nicht diskriminieren. Laut Angaben der Medienanstalt handelt es sich beim jetzigen Verfahren um das erste Verfahren, welches auf Grundlage des neuen Medienstaatsvertrages geführt wird. Nach einer Stellungnahme von Google soll schließlich die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) über die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung entscheiden.

 

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