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26.01.2021; 14:33 Uhr
Virtuelles Hausrecht in sozialen Medien
Bundesjustizministerin Lambrecht spricht sich für gesetzliche Regelung aus

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat sich in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) dafür ausgesprochen, das virtuelle Hausrecht von Plattformen der sozialen Medien gesetzlich zu regeln.

Hierbei geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Plattformbetreiber Accounts ihrer Nutzer sperren und gegebenenfalls löschen können. Prominentes Beispiel der letzten Wochen war die Sperrung des Twitter-Accounts des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump.

Lambrecht sagte hierzu, dass es Aufgabe des Staates sei, zu klären, "was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht" und spricht sich diesbezüglich für eine gesetzliche Regelung aus. In diesem Kontext will sie sich auch verstärkt zu dem Entwurf der EU-Kommission zu einem "Digital Services Act" (vgl. Meldung vom 15. Dezember 2020) einbringen. Im Zweifel, so die Bundesjustizministerin, "müss[t]en Gerichte über die Sperrung von Accounts entscheiden". Es dürfe nicht sein, dass die schon jetzt mächtigen Konzerne bei der Frage der Sperrung eines Accounts das letzte Wort hätten.

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