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15.04.2021; 12:54 Uhr
Medienstaatsvertrag
Erste Satzungen der Medienanstalten treten in Kraft

Wie die Medienanstalten in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgegeben haben, treten heute die ersten Satzungen der Anstalten zur Umsetzung des Medienstaatsvertrages in Kraft.

Darunter befindet sich u.a. die Werbesatzung (WerbeS) zur Durchführung der Werbevorschriften, eine Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit aus § 54 Abs. 1 MStV sowie eine Satzung über die neue Schlichtungsstelle gemäß § 99 MStV

Der neue MStV ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten und ersetzt den alten Rundfunkstaatsvertrag (vgl. Meldung vom 29. Oktober 2020).

 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

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