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15.04.2021; 13:14 Uhr
Produkthaftung für Zeitung?
EuGH-Generalanwalt sieht keine Haftung für falsche Gesundheitstipps

In seinen Schlussanträgen hält der EuGH-Generalanwalt Gerard Hogan die Regelungen der europäischen Produkthaftungsrichtlinie für nicht anwendbar, sofern in der Kolumne einer Zeitung unzutreffende Gesundheitsempfehlungen gemacht werden und eine Leserin daraufhin geltend macht, sie hätte im Zuge dessen einen Schaden an ihrer Gesundheit erlitten (C 65/20).

Einen solchen Anspruch macht eine Leserin gegen die österreichische Boulevardzeitung Kronen-Zeitung geltend. Laut Ansicht von Hogan könne dieser Anspruch jedoch nicht aus der Produkthaftungsrichtlinie hergeleitet werden, da eine Fehlerhaftigkeit des Produkts nur vorliege, sofern sich dieser äußerlich manifestiere. Ein Fehler, der sich lediglich aus dem Inhalt ergebe, wie vorliegend der Inhalt des Beitrages, sei davon jedoch nicht erfasst.

Letztlich entscheiden wird in dem Vorlageverfahren jedoch der EuGH.

 

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