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19.04.2021; 17:02 Uhr
Medienöffentlichkeit im Gerichtssaal
Beitrag auf "LTO" evaluiert neugeschaffene Möglichkeit der Videoübertragung von Urteilsverkündungen

In einem Beitrag auf LTO evaluiert der Rechtsanwalt und Journalist Timo Conraths den Nutzen der vor drei Jahren geschaffenen Möglichkeit, die Fernsehübertragung von Urteilsverkündungen bei Bundesgerichten zuzulassen. Seitdem gilt das grundsätzliche Verbot von Film-und Fernsehkameras vor Gericht aus § 169 Abs. 1 S. 2 GVG nur noch eingeschränkt.

So gab es laut Beitrag in den letzten Jahren eine steigende Zahl an Gerichtsverfahren, deren Verkündung durch Kameras festgehalten wurden, wobei die Zahl der Verfahren auch im Corona-Jahr trotz vermehrter schriftlicher Verfahren konstant hoch geblieben sei. Die häufige Präsenz von Kameras habe dabei auch Einfluss auf die Arbeit der Gerichte, so Conraths, da dadurch ein größerer Organisationsaufwand betrieben werden müsse. Jedoch könne man aber auch einen Einfluss auf die inhaltlichen Ausführungen zur Urteilsbegründung ausmachen, da diese nun regelmäßig stärker ausgefeilt würden.

Insgesamt ziehen in dem Beitrag jedoch sowohl Journalisten als auch Vertreter aus der Richterschaft ein positives Fazit zu der neugeschaffenen Möglichkeit.


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[IUM/th]

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