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29.04.2021; 19:02 Uhr
Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Beitrag auf "Kluwer Copyright Blog" untersucht Art. 15 DSM-Richtlinie

In zwei Beiträgen für den Kluwer Copyright Blog untersucht Richard Danburry der City University of London Art. 15 der DSM-Richtlinie, welcher das Leistungsschutzrecht für Presseverleger regelt.

In seinem Eintrag stellt der Autor im ersten Teil zunächst die Diskussion um das Leistungsschutzrecht dar und gibt einen kurzen Überblick über die entscheidenden Argumente beider Seiten. Im zweiten Teil dann skizziert Danburry, wie sich der Entwurf von Art. 15 im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens änderte. Dabei führt er u.a. aus, dass Art. 15 der DSM-Richtline Gegenstand von "umfangreicher Lobbyarbeit" gewesen sei.

Schließlich stellt Danburry dar, welche Inhalte genau durch das Leistungsschutzrecht geschützt werden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Art. 15 sein eigentliches Ziel, nämlich Google und andere Plattformen zu einer Gewinnbeteiligung für die Nutzung von Nachrichten zu zwingen, wohl verfehlen wird. Außerdem könne laut Danburry auch die Gesellschaft keinen Nutzen aus der Norm ziehen, da sie mittelfristig lediglich zu einer Medienkonzentration bei etablierten Medienhäusern führe.

Dokumente:

[IUM/th]

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