mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.06.2021; 09:56 Uhr
Messenger-Dienste und NetzDG
BfJ geht gegen "Telegram" vor

Das dem Bundesjustizministerium (BMJV) unterstellte Bundesamt für Justiz (BfJ) hat Medienberichten zufolge zwei Bußgeldverfahren gegen den Messenger-Dienst Telegram eröffnet. Das berichtet u.a. das Portal heise online.

Grund für die eingeleiteten Verfahren sei, so die Meldung weiter, dass die den Nutzern einzuräumende Möglichkeit zur Beschwerde bei strafbaren Inhalten nicht leicht erkennbar und erreichbar sei, obwohl dies das NetzDG vorschreibt. Schließlich sei unklar, an wen sich deutsche Gerichte im Falle eines Verfahrens als Ansprechpartner wenden könnten.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6635:

https://www.urheberrecht.org/news/6635/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.