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16.06.2021; 16:51 Uhr
Kooperation von Google und BMG
ZAK spricht Beanstandung aus

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat aufgrund des durch Google und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam betriebenen Online-Gesundheitsportal gegen den Suchmaschinenbetreiber eine Beanstandung ausgesprochen. Google habe damit das Gebot der Diskriminierungsfreiheit aus § 94 MStV verletzt.

Hierdurch habe laut Pressemitteilung der ZAK "eine unbillige Behinderung anderer Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte stattgefunden". Aufgrund der Einstellung des Portals aufgrund des kartellrechtlichen Verfahrens (vgl. Meldung vom 9. April 2021) habe man jedoch auf eine Untersagungsverfügung verzichten können.

Laut eigenen Angaben seien die gestern entschiedenen Fälle die ersten sechs Verfahren betreffend das neue Diskriminierungsverbot des MStV. Weitere Beschwerden von regionalen Verlagen gegen das Angebot Google News Showcase wurden laut ZAK jedoch abgewiesen.

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[IUM/th]

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