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15.09.2021; 18:54 Uhr
Auskunftspflicht aus § 32d UrhG
Jaworski sieht "weitreichende Folgen"

Stanislaus Jaworski sieht mit dem neu geschaffenen Auskunftsanspruch aus § 32d UrhG und der darin enthaltenen "anlasslosen Auskunftspflicht [...] weitreichende Folgen" aufkommen. Das schreibt er in einem Beitrag für das Portal LTO.

Seit der Neufassung in diesem Sommer habe sich der Auskunftsanspruch aus § 32d UrhG laut Jaworski zu einer faktischen Auskunftspflicht gewandelt. Für Rechteinhaber bedeute dies in der Zukunft ein erheblicher Zeitaufwand verbunden mit hohen Kosten, so der Autor weiter. Der Nutzen des Anspruchs für die Urheber sei dagegen zweifelhaft. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der auch in § 32d UrhG Abs. 2 Nr. 2 UrhG festgehalten wird, könne laut Jaworski in der Praxis aber der "letzte Rettungsanker" für eine angemessene Anwendung sein.

Dokumente:

[IUM/th]

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