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21.10.2021; 16:09 Uhr
Geldstrafe für anlassloses Filmen von Polizeibeamten
OLG Köln bejaht Recht am eigenen Bild

Für das Filmen mehrerer Polizeibeamter wurde ein YouTuber vom OLG Köln zu einer Geldstrafe i.H.v. 2.800 Euro verurteilt (III-1 RVs 175/21). Das berichtet beck aktuell.

Der 32-jährige Student betreibe seit Jahren einen YouTube-Kanal, in dem er über Rettungs-und Polizeieinsätze berichte. Laut Meldung hatten ihn mehrere Polizeibeamte angezeigt, nachdem sie auf dort veröffentlichten Videos unverpixelt abgebildet wurden.

Das OLG Köln führte aus, dass auch Polizisten ein Recht am eigenen Bild zustünde, hinter das im konkreten Fall die Meinungs-und Pressefreiheit zurückstehen müsse. Anders sei dies nur zu bewerten, sofern beispielsweise ein Fall von Polizeigewalt vorliege. Damit bestätigte das Gericht laut beck aktuell die Berufungsentscheidung des LG Bonn, dass den Mann ebenfalls schon aufgrund des KUG verurteilt hatte.

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[IUM/th]

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