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25.10.2021; 17:49 Uhr
Eilantrag auf Anerkennung als Journalist unzulässig
VG Berlin hält Polizei für Anerkennung von Presseberichterstattung unzuständig

Eine einstweilige Anordnung, mit der der Anspruchsteller begehrt, als Journalist anerkannt zu werden, ist unzulässig. Diese Entscheidung gab das VG Berlin heute in einer Pressemitteilung bekannt (VG 27 L 300/21).

Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, hat im Jahr 2021 an mehreren Demonstrationen teilgenommen. Dort wurde er laut eigenen Angaben von der Polizei mehrfach daran gehindert, Absperrungen zu passieren, was ausgewiesenen Pressevertretern jedoch nicht verwehrt worden sei. Daher wollte der Antragsteller gerichtlich u.a. feststellen lassen, dass er „als Journalist und Pressevertreter in Berlin berichtet“ habe.

Den Antrag lehnte das VG Berlin nun als unzulässig ab. Erstens sei ein Begehren im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage im Eilverfahren schon unzulässig. Darüber hinaus sei die Polizei Berlin zweitens auch nicht zuständig, eine etwaige Presseberichterstattung anzuerkennen.

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