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09.02.2022; 17:07 Uhr
Politiker als »Warnhinweis auf einer Kippenschachtel« ist strafbare Beleidigung
Bayerisches Oberstes Landgericht zu Grenzen der Meinungsfreiheit

Eine Äußerung betreffend fünf Politiker der Grünen, wonach diese als »Warnhinweis auf einer Kippenschachtel« fungieren könnten, ist eine strafbare Beleidigung. Diese Entscheidung gab jetzt das Bayerische Oberste Landgericht in einer Pressemitteilung bekannt (204 StRR 574/21).

Entsprechend äußerte sich der Angeklagte auf seinem YouTube-Kanal über ein Foto, das die betroffenen Politiker vor einem Wahlplakat zeigte. Er wendete sich mit seiner Revision gegen die Verurteilung vor dem LG Nürnberg-Fürth wegen Beleidigung. Das Bayerische Oberste Landgericht bestätigte nun jedoch den Schuldspruch dem Grunde nach.

Durch die Äußerung habe der "Angeklagte […] die Schranke des Persönlichkeitsrechts der Geschädigten überschritten", so das Gericht in seiner Pressemitteilung. "Die Wertungen des Angeklagten seien für die abgebildeten Personen […] grob ehrverletzend, daran ändere auch der Smiley auf der Bildüberschrift nichts." Schließlich sah das Gericht in der Äußerung auch gerade keine Tatsachenbehauptung, da ihr jeglicher Tatsachenbezug fehle. "[G]erade bei Äußerung in den sozialen Netzwerken sei ein höheres Maß an Bedachtheit und Zurückhaltung zu erwarten", weshalb laut Gericht schließlich das Persönlichkeitsrecht in der Gesamtabwägung die Meinungsfreiheit überwiege.

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[IUM/th]

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