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19.05.2022; 16:21 Uhr
LG Köln zur Berichterstattung über Kardinal Woelki
Artikel der »Bild«-Zeitung laut Gericht teilweise unzulässig

Das LG Köln hat sich in zwei Urteilen mit der Berichterstattung der Bild-Zeitung über den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki befasst und dabei die weitere Veröffentlichung von zwei Artikeln untersagt (28 O 276/21). Einen anderen Beitrag aus dem Online-Angebot beanstandete das Gericht dagegen nicht (28 O 279/21).

In den beiden beanstandeten Artikeln wurde seitens der Bild u.a. behauptet, Woelki habe einen »Sexualstraftäter« befördert, obwohl der betreffende Priester laut Pressemitteilung »keine nach dem Strafgesetzbuch strafbare Tat begangen [habe]«. Der angebliche Kindesmissbrauch eines weiteren Priesters, den Woelki befördert hat, könne ebenfalls nicht als solcher tituliert werden, da laut LG Köln unklar sei, ob diesem Priester die Minderjährigkeit des Jugendlichen überhaupt bewusst gewesen war. Damit komme es auch nicht darauf an, ob Woelki zum Zeitpunkt der Beförderung von den Vorwürfen gewusst habe. Die Berichterstattung sei daher geeignet, das Persönlichkeitsrecht des Kardinals zu verletzen.

In dem nicht beanstandeten Beitrag wurde von der Bild spekuliert, ob alle deutschen Bischöfe womöglich zurücktreten könnten. Jedoch ergebe sich daraus nicht, so das Gericht in seiner Pressemitteilung, dass dies allein die Reaktion auf die Sachverhalte im Kölner Bistum sei. Auch sei die Bezeichnung »Woelki-Skandal« eine zulässige Wertung durch die Zeitung. Insoweit liege in diesem Fall keine Persönlichkeitsrechtsverletzung Woelkis vor.

Im Laufe des Juni will das LG Köln in dieser Sache in den weiteren anhängigen Verfahren Entscheidungen verkünden.

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