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20.09.2022; 19:25 Uhr
GEMA-Gebühren für Theatermusik
BGH zur Abgrenzung der fälligen Gebühren, »LTO« zu Hintergründen des Falles

Im Streit um die Nutzung von Musik für eine Theateraufführung des Dostojewski-Werkes Der Idiot hat der BGH das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen (I ZR 107/21, Veröffentlichung in der ZUM folgt). In dem Streit geht es um die Frage, wann Musik bei einer Theateraufführung lediglich Hintergrundmusik ist und damit keine Lizenzgebühren direkt an den Urheber entrichtet werden müssen. Das Online-Portal LTO berichtet zu den Hintergründen des Falls.

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[IUM/th]

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