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20.09.2022; 19:37 Uhr
Berichterstattung über Tagesereignis durch »Bild TV«?
ARD gewinnt auch in der Berufung gegen Privatsender

Im Streit um die Übernahme von Ausschnitten des ARD-Programms zur Bundestagswahl 2021 hatte die Sendergruppe nun auch in der Berufungsinstanz gegen Bild TV Erfolg. Das KG entschied laut einer Meldung der Süddeutschen, dass die Übernahme durch den Sender des Axel Springer-Verlags urheberrechtswidrig gewesen sei.

Das ZDF hatte sich im vergangenen Jahr in einem parallelen Verfahren ebenfalls erfolgreich gegen die Weitersendung von Ausschnitten der sog. »Berliner Runde« durch Bild TV (vgl. Meldung vom 16. November 2021) gewendet. Laut Meldung kritisierte Axel Springer die jüngste Entscheidung, da sie »Schützenhilfe« für ein exklusives Zugriffsrecht der öffentlich-rechtlichen Sender bei Wahlabenden leiste.

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[IUM/th]

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