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29.11.2022; 17:24 Uhr
LG Berlin zu postmortalem Persönlichkeitsrecht
Fußballprofi darf bestimmte Äußerungen über verstorbene Ex-Freundin nicht mehr tätigen

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein beklagter Fußballprofi bestimmte Äußerungen über seine verstorbene Ex-Freundin nicht mehr tätigen darf. Im Übrigen hatte die Klage der Mutter jedoch keinen Erfolg (27 O 339/21). Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Die Äußerungen tätigte der Fußballer in einem Interview, das auf der Webseite einer Zeitung veröffentlicht wurde. Die Tochter der Klägerin sei kurz darauf verstorben. Erfolg hatte die Mutter, die sich dabei auf das postmortale Persönlichkeitsrecht berief, hinsichtlich der Aussage: »Ihre Lügen, ihre gefälschten Social-Media-Accounts, mit denen sie Lügen verbreitet und Ärger gemacht hat.« Im Übrigen hat das Gericht die Klage laut eigener Pressemitteilung jedoch abgewiesen.

Presseberichten zufolge soll es sich bei dem Profi um den Verteidiger Jérôme Boateng handeln.

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[IUM/th]

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