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01.12.2022; 10:56 Uhr
Löschung von Nutzerkommentaren durch MDR
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf laut BVerwG bei mangelndem Sendungsbezug löschen

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen in sozialen Netzwerken Nutzerkommentare löschen, sofern diese keinen Sendungsbezug haben. Das hat das BVerwG entschieden (6 C 12.20) und in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Der MDR hatte bestimmte Kommentare des Klägers im Facebook-Angebot der Rundfunkanstalt mit Verweis auf den damals noch geltenden § 11d RStV gelöscht, demgemäß Foren und Chats ohne Sendungsbezug unzulässig sind.

Der mit der Löschung verbundene Eingriff in die Meinungsfreiheit des Klägers sei letztlich gerechtfertigt, so das BVerwG, da die Norm aus dem RStV ein allgemeines Gesetz gewesen sei. Lediglich in einem Fall habe die Vorinstanz das Erfordernis des Sendungsbezugs zu eng ausgelegt.

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[IUM/th]

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