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01.12.2022; 11:31 Uhr
Sammelbilder von Profifußballer
Einwilligung in Bildverwertung gegenüber Club erfasst laut OLG Frankfurt auch Rolle als Nationalspieler

Hat ein Profifußballer gegenüber seinem Fußballclub darin eingewilligt, dass Bildnisse von ihm u.a. auch zur Erstellung von Sammelkarten verwertet werden dürfen, so kann diese Einwilligung auch dessen Rolle als Nationalspieler umfassen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und heute in einer Pressemitteilung bekannt gegeben (16 W 52/22).

Im konkreten Fall fertigte ein Verlag Sammelkarten an, für die ein Foto des Antragstellers und Fußballers, der auch deutscher Nationalspieler ist, samt Rückennummer und deutscher Flagge verwendet wurde. Hiergegen wendete sich der Profi mit einem Antrag, da er seiner Auffassung nach nur gegenüber seinem Club in die Verwertung eingewilligt habe, diese jedoch gerade nicht in seiner Rolle als Nationalspieler erteilt habe.

Dieser Argumentation ist das OLG Frankfurt jedoch nicht gefolgt, da sich eine dementsprechende Einwilligung aus ergänzender Vertragsauslegung ergebe. Aus dem Vertrag mit dem englischen Club folge nicht, dass sich die Vermarktung allein auf die Rolle des Antragstellers als Clubspieler beziehe. Schließlich werde laut Gericht der Marktwert eines Spielers insbesondere auch durch dessen Rolle als Nationalspieler bestimmt, weshalb anzunehmen sei, dass sich dies der Verein zumindest auch zunutze machen möchte.

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