mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
13.06.2002; 18:08 Uhr
Gesetz zur Buchpreisbindung nimmt weitere Hürde
Bundestagsausschuss stimmt zu - Mehrere Änderungen

Das geplante Gesetz zur Buchpreisbindung hat eine weitere Hürde genommen. Der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien nahm am 12.6.2002 einstimmig mit einigen Änderungen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Bei den Änderungen berücksichtigten die Abgeordneten teilweise Vorschläge des Bundesrates und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (Börsenverein), der sich bereits im Vorfeld mit den Buchgemeinschaften über einige strittige Fragen geeinigt hatte. Sonderregelungen bei der Buchpreisbindung soll es danach nun unter anderem bei Taschenbuch- und Buchgemeinschaftsausgaben und bei Ausstellungskatalogen geben. Entgegengekommen ist der Ausschuss auch Vorschlägen des Bundesrates. Die Länderkammer hatte sich auf Drängen des Deutschen Städtetages dafür eingesetzt, bei den Vorschriften über Sammelbestellungen für Schulen eine Klarstellung vorzunehmen. Entgegen der ursprünglichen Fassung ist im Gesetzentwurf deshalb nun bei den einschlägigen Regelungen nicht mehr von "Schulbüchern", sondern von "Büchern für den Schulunterricht" die Rede. Damit ist sichergestellt, dass Schulen auch belletristische Werke zur Verwendung im Unterricht vergünstigt einkaufen können. Im Bundestag abschließend beraten werden soll das Gesetz am 14.6.2002.

Der Börsenverein begrüßte den Beschluss in einer ersten Stellungnahme ausdrücklich. Der Gesetzgeber habe sich auf Drängen des Buchhandels eindeutig zu seinem kulturpolitischen Auftrag bekannt und das Buch als Kulturgut anerkannt. Zwar trenne man sich nur ungern vom System der Sammelreverse. Es habe der Branche mehr Beweglichkeit ermöglicht als das neue Gesetz, das dem Verleger nicht mehr die Wahl lasse, ein Buch in die Preisbindung aufzunehmen oder nicht. Andererseits erhielten Verlage und Handel durch das neue Preisbindungsgesetz Rechtssicherheit auf viele Jahre. Man laufe nun nicht mehr in Gefahr, dass die Europäische Kommission ständig das Geschäftsgebaren einer gesamten Branche in Frage stelle. Außerdem sei es gelungen, die in vielen Jahren eingespielten Regeln und Grundsätze des Buchgeschäfts in den Gesetzestext einfließen zu lassen. Das gelte auch für eine Reihe von Streitpunkten, in denen sich die Politik aufgeschlossen für Lösungsvorschläge gezeigt habe.

Erstmals vorgelegt hatte den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen Mitte Februar 2002 Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos). Federführend bei der Erstellung des Entwurfs war neben dem Bundeswirtschaftsministerium auch der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD). Die Bundesregierung will mit dem Vorhaben die in Deutschland bisher privatrechtlich geregelte Buchpreisbindung auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Bislang regeln in Deutschland Verträge zwischen Verlegern und Buchhändlern, die sogenannten Sammelreverse, das Recht der Verleger, verbindlich den Ladenpreis für ihre Bücher festzulegen. Die Europäische Kommission hält diese Handhabung aber für unvereinbar mit europäischem Wettbewerbsrecht. Die Brüsseler Wettbewerbshüter drängen deshalb schon seit längerem auf ein Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers. In Österreich und Italien sind entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten. Unter Druck gerät die Bundesregierung inzwischen auch durch das Europäische Parlament. Dessen Rechtsausschuss hat die Europäische Kommission am 19.2.2002 aufgefordert, eine Vorschlag für eine Richtlinie zur Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vorzulegen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 711:

https://www.urheberrecht.org/news/711/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.