mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
25.05.2023; 16:37 Uhr
EuGH zum Sendestaatprinzip
Grundsatz gilt auch für Satellitenbouquet-Anbieter

Mit Urteil vom heutigen Tage bestätigt der EuGH den »Grund­satz des Sen­de­staats« auch für die grenzüberschreitende Programmverbreitung durch Satellitenbouquet-Anbieter (C-290/21, Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Darüber berichtet u.a. beck-aktuell.

Im Ausgangsverfahren klagte eine österreichische Verwertungsgesellschaft (AKM) gegen einen Fernsehsender aus Luxemburg. Der Beklagte bietet die Satellitenübertragung von Paketen verschlüsselter Programme (sogenannte »Satellitenbouquets«) von Sendeunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten in Österreich an. Die Eingabe der programmtragenden Satellitensignale erfolgt dabei stets in einem anderen Mitgliedstaat. Die Klägerin wehrte sich dagegen und machte geltend, dass der Beklagte vor Übertragung nach Österreich ihre Einwilligung hätte einholen müssen. 

Der vom österreichischen OGH angerufene EuGH hatte sich daher mit der Frage zu befassen, ob ein an der Sendehandlung mitwirkender Satellitenbouquet-Anbieter eine Nutzungshandlung nur in dem Staat setzt, wo die programmtragenden Signale eingegeben werden. Der EuGH bejahte dies mit Blick auf Art. 1 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 93/83/EWG (»SatCab-Richtlinie«) und verneinte damit indirekt das geltend gemachte Einwilligungsrecht der Klägerin. Zur Begründung führte der EuGH die Wertung der Erwägungsgründe 5, 14 und 15 der Richtlinie 93/83/EWG an. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7142:

https://www.urheberrecht.org/news/7142/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.