mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
30.05.2023; 16:45 Uhr
Twitter tritt aus Verhaltenskodex gegen Desinformation aus
Vermeidung von Desinformation wird mit DSA jedoch verpflichtend

Der Kurznachrichtendienst Twitter hat das freiwillige EU-Abkommen gegen die Verbreitung von Desinformation im Internet, das seine Mitglieder zu regelmäßiger Berichterstattung über den Umgang mit Desinformationen verpflichtet, verlassen. Darüber berichtet u.a. der Spiegel.

Die Berichterstattungspflichten im Abkommen umfassen u.a. Zahlen zu entgangenen Werbeeinnahmen und zu abgelehnten politischen Anzeigen, die Folge eines festgestellten Manipulationsrisikos sind. Zudem sollen die Plattformen über erkannte manipulative Verhaltensweisen und eigene Praktiken zur Verhinderung von Desinformation berichten. Laut eines im Februar dieses Jahres veröffentlichten Berichts der EU-Kommission über die Einhaltung des freiwilligen EU-Verhaltenskodexes durch die teilnehmenden Online-Plattformen hatte Twitter bereits damals nur unzureichende Informationen für eine Bewertung bereitgestellt.

Mit dem »Digital Services Act« (DSA) bleibt der Kampf gegen Desinformation für Plattformen wie Twitter jedoch nicht fakultativ. Für »sehr große Online-Plattformen« gilt dies schon ab dem 25. August 2023.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7144:

https://www.urheberrecht.org/news/7144/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.