Institut für Urheber- und Medienrecht

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13.12.2007; 09:56 Uhr
Enquete-Kommission präsentiert Bericht zur Lage der Kultur in Deutschland
»Vertragsrecht gewährt Urhebern keine angemessene Vergütung - keine EU-weiten Lizenzen, sondern 'Geflecht' aus Gegenseitigkeitsverträgen«

Mit dem Schlussbericht der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« beschäftigte sich der Deutsche Bundestag in seiner Plenarsitzung am 13.12.2007. Nach über vierjähriger Arbeit hat das Gremium eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Situation von Kunst und Kultur in Deutschland vorgenommen und daraus politische Handlungsempfehlungen abgeleitet. Dabei widmet es zwei Kapitel dem Urheberrecht sowie dem Urheberwahrnehmungsrecht und gelangt auch hier zu Verbesserungsvorschlägen.

Im Bereich des Urheberrechts sei zunächst von dem Grundsatz auszugehen, dass regelmäßig die Interessen der Rechteinhaber im Mittelpunkt von Gesetzesänderungen zu stehen hätten, die mithin nicht durch Interessen anderer Wirtschaftszweige wie der Geräteindustrie unterlaufen werden dürften. Dem folgend sei im Urhebervertragsrecht festzustellen, dass die mit dem »Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler« angestrebte Besserstellung der letztgenannten noch nicht erreicht sei, sich insbesondere die Regelungen der §§ 36, 36 a UrhG in der vorliegenden Form nicht bewährt hätten. Die Enquete-Kommission empfiehlt daher dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, erneut zu prüfen, mit welchen Regelungen und Maßnahmen im Urhebervertragsrecht eine angemessene, an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasste Vergütung für alle Urheber und ausübenden Künstler erreicht werden könne. Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, in § 59 Abs. 1 UrhG eine Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum, ausgenommen Bauwerken, einzuführen, sofern diese gewerblich verwertet werde und die Darstellungsabsicht sich auf das jeweilige Werk richte. Zwar diskutiert, aber ohne Handlungsempfehlung geblieben sind die Fragen einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstler sowie die Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts (so genannter »Goethegroschen« oder »Tantiemenausgleich«).

Bei der Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten sprach die Enquete-Kommission - ausgehend von den Ergebnissen der Anhörung vom 29.1.2007) - entschieden gegen das von der Europäischen Kommission empfohlene Modell zur Vergabe EU-weiter Lizenzen für Online-Musikdienste aus. Dies führe dazu, dass sich die Verwertungsgesellschaften zu Rechtemaklern und ausschließlich wirtschaftlich orientierten Inkassounternehmen entwickelten, was aber mit dem Leitbild des Urheberwahrnehmungsgesetzes nicht zu vereinbaren und deren kulturelle und soziale Aufgaben ausblende. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sollten daher auf europäischer Ebene darauf hinarbeiten, dass der von der Kommission verfolgte Ansatz aufgegeben werde. Stattdessen sei ein »Geflecht von Gegenseitigkeitsverträgen« ausreichend, um dem anerkennenswerten Bedürfnis der Nutzerseite gerecht zu werden, an jedem Ort in Europa europaweite Lizenzen erwerben zu können.

Dies jedoch ziehe auch nach sich, dass die Verwertungsgesellschaften (VGen) zukünftig nicht wie bei dem Gemeinschaftsprojekt eines One-Stop-Shops »CELAS« der GEMA und der britischen MCPS-PRS, über den auf exklusiver Basis allein das angloamerikanische Repertoire der EMI Music Publishing lizenziert wird, als bloßes Inkassounternehmen für kommerzielle Unternehmen tätig werden dürften. Dies trage nämlich dazu bei, die spezifischen Funktionen der VGen zu untergraben, vor allem das Schutz- und Ausgleichsprinzip für kulturell ebenso bedeutsame, wirtschaftlich aber weniger attraktive Repertoires auszuhöhlen. Hier regt die Enquete-Kommission gesetzgeberisches Handeln an, das sich zugleich auf eine Offenlegungspflicht der Gegenseitigkeitsverträge sowie eine Verpflichtung der VGen zu erhöhter Transparenz erstrecken soll. Ferner müsse die Aufsicht über die VGen deutlich gestärkt werden, da mit der gegenwärtigen Personalausstattung keine hinreichende Kontrolldichte erreicht werde, wie sie ob der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der VGen angemessen wäre. Dies solle dadurch geschehen, dass auch Kontrollen im Einzelfall möglich seien und die Aufsicht organisatorisch bei einer Regulierungsbehörde des Bundes angesiedelt werde.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Neue Nutzungsarten - neue Organisation der Rechteverwaltung? - Die Sicht der Verwertungsgesellschaften, Aufsatz von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Bonn, ZUM 2007, 694-700 (Heft 10)
  • Durchsetzung einer »Gemeinsamen« Vergütungsregel nach § 36 UrhG gegen den Willen der anderen Partei, Aufsatz von Dr. Stephan Ory, Püttlingen, ZUM 2006, 914-918
  • Das urheberrechtliche Territorialitätsprinzip aus Sicht des Europäischen Gemeinschaftsrechts, Aufsatz von Dr. Jens Gaster, Brüssel, ZUM 2006, 8-14
  • Die kollektive Verwertung der Online-Musikrechte im Europäischen Binnenmarkt, Aufsatz von Dr. Manuela Maria Schmidt, Merzig, ZUM 2005, 783-789
[IUM/hl]

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http://www.urheberrecht.org/news/3249/


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