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21.05.2012; 14:35 Uhr
SPD positioniert sich in der Debatte um das Urheberrecht
»12 Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht«

Urheberrecht und geistiges Eigentum seien nicht obsolet geworden durch das Internet, so der Grundgedanke des heute veröffentlichten Thesenpapiers (pdf-Datei) der SPD-Bundestagsfraktion. Die SPD versteht die gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen durch das Internet vielmehr als Chance, um künstlerische Werke zu vermarkten und zu verbreiten. 

Die SPD will mit ihren »Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht« eine »ehrliche Debatte über die Zukunft des Urheberrechts« führen. Denn keine Partei oder politische Gruppierung habe bisher eine Antwort auf diesen Konflikt entwickelt, »die über Schlagworte und vermeintlich einfache Lösungen« hinaus gehe. »Die Weiterentwicklung kann nur im Dialog und nicht gegeneinander gelingen«, heißt es in der Einleitung des Papiers. Die SPD setzt auf eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft mit dem Ziel, einen fairen und gerechten Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sicherzustellen. Hierfür müsse die Position des Urhebers im Verhältnis zum Verwerter gesetzlich gestärkt werden sowie die Entwicklung legaler kommerzieller Geschäftsmodelle unterstützt und vorangetrieben werden.

Eine pauschale Kulturflatrate, also eine Abgabe, die für den freien, nicht-kommerziellen Datentausch im Internet gezahlt würde, hält die SPD nicht für ein geeignetes Vergütungsmodell. Einerseits belaste eine solche diejenigen, die das Internet nur in geringem Umfang nutzen. Andererseits sei damit eine »Legalisierung der massenhaften unerlaubten kommerziellen Nutzung digitaler Werke verbunden« und würde dem Urheber damit seine Befugnis entzogen, »über die Nutzung seines Werks selbst zu entscheiden«. Die SPD begrüßt hingegen »Modelle, die sich auf die Lizenzierung von Musik (und anderen digitalen Inhalten) beziehen«.

Ferner spricht sich die SPD gegen eine »flächendeckende Inhaltefilterung des Datenstroms oder eine Sperrung des Internetzugangs« sowie »gegen jede Form eines staatlichen two- oder three-strikes-Modells und gegen eine reine private Rechtsdurchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen« aus. Die Rechtsdurchsetzung, national und international, müsse »effektiv, aber verhältnismäßig« sein. Die Partei befürwortet in diesem Zusammenhang im Einklang mit Bundsesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (vgl. Meldung vom 18. April 2012) eine Deckelung der Abmahngebühren durch eine Begrenzung des Streitwerts in einfachen ersten Fällen. 

Eine Absage erteilt die SPD dem von der Regierungskoalition geplanten eigenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger. In der derzeit diskutierten Form sei ein solches »nicht erforderlich«. Denn die SPD möchte nicht, dass das erst durch den freien Informationsfluss und die Funktionsfähigkeit von Suchmaschinen, Blogs und sozialen Netzwerken ermöglichte Auffinden von Informationen im Internet »durch den Schutz von Wortbeiträgen - unabhängig von ihrer Schöpfungshöhe - beeinträchtigt wird«. Ob es einer gesetzlicher Änderung im Hinblick auf eine bessere Durchsetzung der Rechte für journalistische Inhalte bedürfe, sei jedoch zu prüfen. 

Dringenden Handlungsbedarf sieht die SPD bei einer Regelung zum Umgang mit »verwaisten oder vergriffenen Werken«, um die Digitalisierung des Kulturguts und den Aufbau von Online-Bibliotheken zu ermöglichen. Schnell kommen müsste auch ein wissenschafts- und bildungsfreundlicheres Urheberrecht. Hierfür bedürfe es eines Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Autoren, die ihre Beiträge neben der Verlagspublikation z.B. auf Seiten ihrer Hochschule frei zugänglich machen wollen.  

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