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07.01.2013; 10:20 Uhr
Abmahnung wegen Miniatur-Vorschaubilds auf Facebook-Seite
Fotografin fordert 1.200 Euro Schadensersatz und rund 600 Euro Rechtsanwaltskosten

Medienberichten zufolge ist Anfang dieses Jahres die erste Abmahnung wegen eines fremden Miniatur-Vorschaubilds, das ohne Erlaubnis der Fotografin über einen Link auf der Facebook-Seite eines Dritten zu sehen war, bekannt geworden. Die mit dem Mandat betraute Anwaltskanzlei Weiß und Partner aus Esslingen schreibt hierzu auf ihrem Kanzlei-Blog, dass ihr nun erstmals eine urheberrechtliche Abmahnung zugeht, in der einem Facebook-Nutzer vorgeworfen wird, durch die Funktion »Link teilen« Urheberrechte in Bezug auf das bei Facebook angezeigte Miniatur-Bild zu verletzen.

Im Fall wollte der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite einen Link auf seiner Pinnwand teilen und kopierte diesen in sein Statusfenster. In dem Link war das Bild einer Fotografin als Vorschau zu sehen. Wie Weiß und Partner beschreiben, wurde das Bild von Facebook aus der Ursprungswebseite ausgelesen und in der Timeline der Facebook-Pinnwand dargestellt. Die Fotografin fordert nun »die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und die Abmahn-Kosten«. Insgesamt werden von dem Abgemahnten rund 1.800 Euro gefordert, wobei sich der Schadensersatzbetrag auf 1.200 Euro beläuft. Die Esslinger Kanzlei macht zwar erhebliche Zweifel an der Höhe sowohl des Schadensersatzes als auch der Rechtsanwaltskosten geltend, ist aber der Ansicht, dass ein Urheberrechtsverstoß zu bejahen ist, soweit der Fotografin die ausschließlichen Rechte zustehen.

Einem Bericht auf »Heise Online« zufolge verwies Facebook in einer ersten Stellungnahme zu dem Fall lediglich auf seine Nutzungsbedingungen. Sowohl in der Erklärung der Rechte und Pflichten als auch in den Gemeinschaftsstandards werde darauf verwiesen, dass Nutzer die Rechte anderer respektieren sollen, und dass stets die Möglichkeit gegeben sei, Beschwerden über eine Verletzung am geistigen Eigentum zu melden.

Dokumente:

[IUM/kr]

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