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17.05.2013; 15:37 Uhr
Beuys-Ausstellung in »Schloss Moyland«: Beuys-Witwe unterliegt vor BGH
Foto-Serie über Beuys-Perfomance darf wieder gezeigt werden

Die Witwe des Künstlers Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Aktion ihres Mannes aus dem Jahr 1964 nicht verbieten. Das Beuys-Museum »Schloss Moyland« darf 18 Fotos der Beuys-Perfomance wieder zeigen. Dies  entschied der BGH am Donnerstag, so Online-Meldungen. Mit der Entscheidung hob der BGH das Urteil des OLG Düsseldorf auf und änderte das Landgerichtsurteil ab, wonach das Museum vor vier Jahren die Foto-Serie abhängen musste (Az.: I ZR 28/12; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

In dem Rechtsstreit gegen das Museum »Schloss Moyland« ging es um die fotografische Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Happenings von Joseph Beuys (»Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet«). Das Museum hatte 18 Fotos ohne Genehmigung des Joseph Beuys Estate ausgestellt. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf sprachen das Urheberrecht des im Jahr 2008 verstorbenen Fotografen, Manfred TischerEva Beuys zu. Nach Einschätzung der Düsseldorfer Richter waren die Fotografien des live im Fernsehen ausgestrahlten Happenings zumindest Umgestaltungen nach § 23 UrhG, die nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlicht und verwertet werden dürften. 

Der Vorsitzende BGH-Richter, Joachim Bornkamm, erklärte laut »Handelsblatt« bei der Urteilsverkündung, um die Ansicht der Klägerin, die Fotos der Aktion seien eine unzulässige Bearbeitung beurteilen zu können, hätte man die ganze Original-Aktion kennen müssen. »Wir kennen nur einzelne Aspekte.« Eine Aufzeichnung der Aktion gebe es nicht.

Das Beuys-Museum »Schloss Moyland« zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung: »Mit dem Urteil ist die Gefahr gebannt, dass Fotografien von dynamischen Kunstwerken nicht mehr ohne Zustimmung des Künstlers oder seiner Erben ausgestellt werden dürfen.« Der öffentliche und wissenschaftliche Zugang zu solchen Werken sei damit vorerst gesichert. 

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