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16.01.2013; 13:34 Uhr
Loriots Tochter erzielt Teilerfolg gegen Riva-Verlag
Loriot-Biographie muss vom Markt genommen werden

35 der 68 in der Loriot-Biographie des Riva-Verlags enthaltenen Zitate verstoßen gegen das Urheberrecht. Dies entschied am heutigen Tage das Landgericht Braunschweig (LG Braunschweig) und gab der Tochter Loriots damit teilweise Recht (Veröffentlichung in der ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Wie das LG Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet, fallen 35 der Zitate unter das Urheberrecht, wobei der Autor kein Zitatrecht gehabt habe. In den weiteren 33 Fällen liege eine Verstoß gegen das Urheberrecht jedoch nicht vor. Zum Teil verneinte die 9. Zivilkammer die Urheberrechtsfähigkeit der Zitate, zum Teil sah sie deren Übernahme durch das Zitatrecht gedeckt. Weiter sei im Rahmen der Erstellung einer Biographie über den Künstler Loriot die Übernahme einiger Zitate auch durch den Grundsatz der Kunstfreiheit gerechtfertigt. Die Biographie muss nach dem Urteil vom Markt genommen werden. Angaben des »Spiegel« zufolge hat die Klägerin außerdem das Recht, vom Verlag Auskunft über die mit dem Buch erzielten Erlöse zu erhalten, um ihre Schadensersatzansprüche beziffern zu können. Daneben muss der Verlag etwa die Hälfte der Rechtsanwaltskosten übernehmen. 

Die Tochter des 2011 verstorbenen Vicco von Bülow, alias Loriot, hatte im Juli 2012 Klage gegen den Riva Verlag eingereicht (vgl. Meldung vom 6. Juli 2012). Susanne von Bülow verlangt mit ihrer Klage, die Biographie vom Markt nehmen zu lassen sowie die Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen. Das Buch enthalte Zitate von Loriot über sein Leben und Wirken, deren Verwendung von den Erben nicht zugestimmt worden sei. Nach Ansicht der Klägerin sind alle Zitate aufgrund der ausreichenden individuellen Prägung und des hintergründigen Humors urheberrechtsfähig. Das Zitatrecht gem. § 51 UrhG sei nicht anwendbar, da den verwendeten Zitaten in der Biographie keine dienende Funktion zukäme. Der Verlag wies die Vorwürfe zurück. In dem Buch werde ein »übliches Verfahren der Zitierung« verwendet. Die Biographie bestehe zu acht Prozent aus Zitaten und jede Quelle sei korrekt nachgewiesen. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass es sich um eine Biographie über einen Künstler handele, bei der es darum gehe, sein kreatives Schaffen auch durch Aufnahme von Zitaten aufzuzeigen.

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