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22.09.2012; 22:04 Uhr
NRW-Piraten veröffentlichen Entwurf zur Urheberrechtsreform
»Anpassung an die gesellschaftlichen Realitäten sowie Stärkung der Rechte der Urheber«

Am 20. September 2012 hat die nordrhein-westfälische Piratenpartei auf ihrer Webseite einen hundert Seiten umfassenden Entwurf zur Reform des Urheberrechts veröffentlicht. Der Entwurf, der unter der Federführung des Landesvorstandsmitglieds und Urheberrechtsexperten Daniel Neumann entstanden ist, soll das Urheberrecht an die gesellschaftlichen Realitäten anpassen, dabei aber auch die Rechte der Urheber in »erheblichem Maß« stärken. Letzteres soll durch die Beschränkung der Übertragbarkeit der Nutzungsrechte auf maximal 20 Jahre erreicht werden. Danach solle der Urheber die Möglichkeit bekommen, seine Rechte neu zu verhandeln oder sich von seinem bisherigen Vertragspartner zu trennen. 

Laut einer Pressemitteilung der NRW-Piraten vom 20. September 2012 bezeichnete der Düsseldorfer Pirat und Rechtsanwalt Udo Vetter die Legalisierung privater, nichtkommerzieller Tauschbörsen als zentralen Punkt der Reform. Der neue § 53 UrhG sieht dem Entwurf zufolge vor, dass jedermann eine Privatkopie digitaler Inhalte erstellen kann, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob die Quelle rechtmäßig ist. In der Begründung heißt es, es sei empirisch nicht zu beweisen, dass sich Tauschbörsen negativ auf den Verkauf von Werken auswirken. Nutzer, welche bereit seien für ein Werk zu zahlen, handelten auch danach, unabhängig von deren Gewohnheiten bezüglich der Nutzung von Tauschbörsen oder anderer Austauschmethoden. Daher solle der Zugriff auf Tauschbörsen nicht weiter kriminalisiert und im Umkehrschluss legalisiert werden. Außerdem soll der Weiterverkauf digitaler Inhalte erlaubt werden. Ein Nutzer, der für eine Datei gezahlt habe, müsse diese Datei weiter verkaufen dürfen, so wie das bei Büchern aus Papier möglich sei. Darüber hinaus soll sich der Erschöpfungsgrundsatz nicht mehr auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums beschränken, sondern für Privatpersonen weltweit gelten. 

Unter dem Stichpunkt »Nichtgewerbliche Mashups und Remixes« fordern die Piraten eine Änderung des § 23 UrhG dahingehend, dass alle Bearbeitungen, Umgestaltungen und Weiterentwicklungen von urheberrechtlich geschützten Werken - unabhängig von der Werkart -, für nicht gewerbliche Zwecke zulässig sein müssen. Weitere Eckpunkte der Reform sind die Verkürzung der Dauer des Urheberrechts auf zehn Jahre nach dem Tod des Urhebers, die »Befreiung« der Bildungseinrichtungen von Urheberrechtsabgaben und die Gemeinfreiheit amtlicher Werke, insbesondere auch unveröffentlichter und behördeninterner Werke, sofern an diesen ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Auf diese Weise solle ausgeschlossen werden, dass das Urheberrecht zur Verschleierung behördeninterner Fehler oder Absprachen missbraucht werden könne. 

Erst Anfang September dieses Jahres hatte der Fraktionschef der Berliner Piratenpartei, Christopher Lauer, im Alleingang einen 14-seitigen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt. Der Entwurf war auf starke innerparteiliche Kritik gestoßen (vgl. Meldung vom 5. September 2012). Die Parteikollegen sahen zu große Abweichungen von dem auf dem Offenbacher Bundesparteitag am 4. Dezember 2011 getroffenen Beschluss zur Reform des Urheberrechtsgesetzes. So sah Lauers Entwurf beispielsweise statt der Legalisierung privater Tauschbörsen nur noch die Begrenzung der Anwaltskosten für eine Abmahnung von Nutzern eines Peer-to-Peer-Netzwerks für den privaten Gebrauch auf 100,- Euro vor.

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