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31.05.2012; 14:10 Uhr
Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission verklagt Deutschland
Tägliches Zwangsgeld in Höhe von 315.036,54 Euro gefordert

Die EU-Kommission hat heute Klage vor dem EuGH erhoben und fordert die Verhängung von Geldstrafen, weil Deutschland der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG), die ursprünglich bis 15. September 2007 in innerstaatliches Recht hätte umgesetzt sein müssen, bis heute noch nicht nachgekommen ist. Dies geht aus der heutigen Pressemitteilung der EU-Kommission hervor.

Nachdem das BVerfG vor über zwei Jahren das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie aufgehoben hat (Urteil vom 2. März 2010 siehe unten in den Dokumenten), konnten sich die Koalitionsparteien bis heute auf keine neue, verfassungskonforme Umsetzung der Richtlinie einigen (vgl. Meldungen vom 22. März 2012, 17. April 2012 und 26. April 2012). Die deutschen Behörden hätten nach letztmaliger Aufforderung der EU-Kommission Ende März 2012 nicht mitgeteilt, »inwiefern und wann sie neue Rechtsvorschriften zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie erlassen werden«. Die EU-Kommission habe deutlich gemacht, dass ein System der Datensicherung (»Quick Freeze Plus«), wie es derzeit in Deutschland diskutiert werde, nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen wäre. 

Die EU-Kommission fordere daher in ihrer Klage, dass der EuGH gegen Deutschland die Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von 315.036,54 Euro verhängen solle und zwar gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV für jeden Tag ab dem Urteil des EuGH bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht.

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