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03.07.2006; 10:37 Uhr
Frankreich: Nationalversammlung beschließt neues Urheberrecht
Abgeschwächter Zwang zu Interoperabilität und abgestuftes Sanktionensystem für Urheberrechtsverletzungen im Internet
Die französische Assemblee Nationale hat am 30.6.2006 den Gesetzentwurf für das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (DADVSI) endgültig beschlossen. Nach langem Ringen stimmte lediglich die Mehrheit der Volksvertreter der die Regierung unterstützenden Fraktion der Union pour un Mouvement Populaire (UMP) für die Endfassung des Gesetzentwurfs. Zuvor hatte ein Vermittlungsausschuss die beiden stark divergierenden Entwürfe von Nationalversammlung und Sénat in eine mehrheitsfähige Fassung gebracht. Bis zum Schluss umstritten war die so genannte Interoperabilitätsklausel, mit der Hersteller von proprietären Koipierschutzsystemen (Digital Right Management - DRM) gezwungen werden sollten, Verbrauchern das Abspielen von legal erworbenen Musikdateien auf allen Endgeräten zu ermöglichen. Hiergegen richtete sich starker Protest von Apple, das von dieser Regelung mit seinem Online-Musikportal »iTunes« vornehmlich betroffen gewesen wäre. Meldungen von »pressetext« zufolge müssen nun Dateiformate zwar kompatibel sein, jedoch nur dann, wenn sie über den von dem ursprünglichen Rechteinhaber gewünschten Kopierschutz hinausgehen. Entsprechen sie in vollem Umfang seinen Vorgaben, greift die Interoperabilitätsklausel nicht. Verstöße hiergegen können nur von Konkurrenzunternehmen, nicht aber von Verbrauchern bei einer neu einzurichtenden Regulierungsbehörde angezeigt werden. Diese kann dann Sanktionen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes des jeweiligen Konzerns verhängen. Daneben enthält das neue französische Urheberrecht ein abgestuftes Sanktionensystem für Nutzer von Internet-Tauschbörsen. So drohen Geldstrafen von 38 EUR für das Herunterladen einer Musikdatei, 150 EUR für das Bereithalten einer solchen. Beim Umgehen von Kopierschutzsystemen sieht das Gesetz 3.750 EUR Geldstrafe für das einmalige Entschlüsseln solcher Systeme vor. Am härtesten trifft es diejenigen, die wissentlich Software verbreiten, die darauf ausgerichtet ist, unautorisierten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu verschaffen: Ihnen drohen bis zu 3 Jahren Haft und eine Geldstrafe von bis zu 300.000 EUR. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2730: http://www.urheberrecht.org/news/2730/
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