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07.01.2011; 17:04 Uhr
US-Gericht: Promotion-CDs dürfen weiterverkauft werden
Versenden ohne weitere Nutzungsbedingungen kommt Verkauf gleich

Ein US-Berufungsgericht hat nach Berichten von »Heise Online« den Weiterverkauf von Promotion-CDs (»ausschließlich für Werbezwecke«) gebilligt. Die CDs blieben nicht, wie von der klagenden Universal Music Group vertreten, im Eigentum des Plattenlabels. Der beklagte Schallplattenhändler konnte sich auf den Erschöpfungsgrundsatz (»First Sale«-Doktrin) berufen. Nach Ansicht der US-Richter kommt das Versenden von Promotion-CDs einem Verkauf gleich. Zudem hätte das Label keine besonderen, vom Empfänger zu unterzeichnenden, Nutzungsbedingungen mitgeschickt.

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[IUM/eg]

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