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13.01.2011; 15:25 Uhr
Kanada: Sammelklage gegen Majorlabels und Verwertungsgesellschaften endet mit Vergleich
37 Millionen Euro für ungenehmigte Vervielfältigung und Verbreitung von mehr als 300.000 Musikstücken

In Kanada hat die Sammelklage der Erben von Chet Baker gegen die vier Majorlabels Sony, EMI, Warner und Universal - stellvertretend für alle bei diesen Labels erscheinenden Copyright-Inhaber - sowie gegen die Verwertungsgesellschaften Canadian Musical Reproduction Rights Agency (CMRRA) und Society for Reproduction Rights of Authors, Composers and Publishers in Canada (SODRAC) zu einem Vergleich geführt. Danach verpflichten sich die Labels zur Zahlung von umgerechnet ca. 37 Millionen Euro. Wie »Heise Online« berichtet, hatten die Labels zwar sämtliche von ihnen ungenehmigt vertriebenen Werke in einem Katalog aufgeführt. Es kam jedoch nie zur Einholung der mechanischen Rechte und Auszahlung der Royalties. Ihre Verbindlichkeiten bewerteten die Plattenfirmen mit 50 Millionen kanadischen Dollar. Die Vergleichssumme entspricht der Höhe nach ungefähr diesem Betrag. Zwischen den Klägern und den Verwertungsgesellschaften wurde eine separate Einigung erzielt, in der sich CMRRA und SODRAC dazu verpflichten, die Kläger weiterhin mit Beweisen zu versorgen und generell im Prozess zu unterstützen. Jetzt muss der Ontario Superior Court of Justice die Vergleiche bestätigen.

Die kanadischen Vergleiche betreffen nur die mechanischen Rechte. In den USA sehen sich die vier großen Labels mit einer Kartellklage hinsichtlich der Online-Rechte konfrontiert. Die Unternehmen sollen sich untereinander über die Preise für Online-Musik abgesprochen und auch von Tochterfirmen Preisgarantien erhalten haben. Nachdem der Supreme Court den letzten Einspruch der Musikfirmen zurückgewiesen hat, steht dem Verfahren nun nichts mehr im Weg.

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