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02.03.2011; 13:03 Uhr
»Dritter Korb«: Forderung neuer Schrankenregelungen für digitale Langzeitarchivierung
»nestor«: Archivschranke gewährleistet keine umfassende und effektive Sammeltätigkeit

Mit einer Forderung der Einführung neuer Schrankenregelungen für die digitale Langzeitarchivierung hat sich nestor, das »Kompetenznetzwerk zur digitalen Langzeitarchivierung« in den Prozess zum »Dritten Korb« eingeschaltet. In der Stellungnahme des Verbundes werden die jüngsten Vorschläge von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (vgl. Meldung vom 28. November 2010) und vom EU-»Comité des Sages« (vgl.Meldung vom 13. Januar 2011) zum Urheberrecht als »erfreulich« bezeichnet, da beide auf das Problem der Langzeitarchivierung eingingen.

Der Verbund aus Bibliotheken, Archiven und Museen stellt allerdings fest, dass die derzeitigen Schrankenbestimmungen keine effektive und umfassende Langzeitarchivierung ermöglichen. Ihre Sammeltätigkeit könnten die »Gedächtnisinstitutionen« bezüglich Pflichtexemplaren nicht selbstständig ausüben, vor allem hinsichtlich verwaister Werke. Auch das Einsammeln von frei zugänglichen kulturellen Inhalten aus dem Netz (»Web Harvesting«) sei rechtlich nicht möglich. Aufgrund dieser rechtlichen Hürden mangele es schon faktisch an einem umfassenden Bestandsaufbau und dessen Erweiterung. Auch die Pflege digitaler Archivgüter sei in Anbetracht der Archivschranke des § 53 Abs. 2 UrhG nicht vollends gestattet. Daher seien »vervielfältigende und bearbeitende Bestandserhaltungsmaßnahmen« nicht möglich.

Konkret müssten daher von neuen Schrankenbestimmungen die »digitale Langzeitarchivierung auch über rein vervielfältigende Maßnahmen zur Erhaltung des eigenen schon vorhandenen Bestandes hinaus« privilegiert und »auch bearbeitende und umgestaltende Bestanderhaltungsmaßnahmen sowie Bestandsaufbaumaßnahmen« erfasst werden.

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