Institut für Urheber- und Medienrecht |
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16.08.2007; 10:42 Uhr
Urheberrechtsabgaben auf PCs: Streit geht weiter
GEMA wirft BITKOM Verweigerungshaltung vor
In der Diskussion um die von der Schiedsstelle nach dem UrhWG beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgeschlagene Urheberrechtsabgabe auf PCs mit eingebauter Festplatte wirft die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) den Geräteherstellern eine »Scheinargumentation« vor. Der Hinweis des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), die Verbraucher würden dadurch zusätzlich belastet, gehe fehl, da dies bereits seit Jahren zutreffe, die Abgaben jedoch nicht an die Berechtigten abgeführt, sondern zur Steigerung ihrer Gewinne verwendet würden, so der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker. Bedenklich sei zudem, dass der BITKOM die Abgabe nicht der Höhe, sondern auch dem Grundsatz nach bestreite. Daher sei die GEMA gezwungen, die Interessen ihrer Wahrnehmungsberechtigten und die diesen zustehenden Ansprüche auf dem Gerichtsweg durchzusetzen. Letztlich sei der aktuelle Streitfall aber ein schlechtes Vorzeichen für das durch den »Zweiten Korb« vorgesehene Konsensmodell, das die Ermittlung der Urheberrechtsabgaben zukünftig den beteiligten Verwertungsgesellschaften und der Industrie überlässt (siehe hierzu die Meldung vom 5.7.2007). Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3110: http://www.urheberrecht.org/news/3110/
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