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13.10.2008; 15:44 Uhr
Bundesrat spricht sich für verbesserten Schutz geistigen Eigentums in der EU aus
Entschließungsantrag Bayerns trifft auf Mehrheit
Mit Beschluss in der Sitzung vom 10. Oktober 2008 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Maßnahmen eines verbesserten Schutzes geistigen Eigentums einzusetzen. Der Freistaat Bayern hatte einen entsprechenden Antrag in die Ländervertretung eingebracht, die nach Empfehlung der Ausschüsse (vgl. Meldung vom 6. Oktober 2008) nun zustimmte. Die Entschließung betont die volkswirtschaftliche Bedeutung des Investitions- und Innovationsschutzes sowie die Notwendigkeit eines stärkeren Bewusstseins für den Wert geistigen Eigentums. Als konkrete Maßnahmen zur verbesserten Durchsetzung der Schutzrechte werden weitere Freihandelsabkommen und die Stärkung von Polizei und Zoll genannt. Auch die Einrichtung eines europäischen Koordinatorenamtes für geistiges Eigentum wird vorgeschlagen. Dadurch können die Kompetenzen für Durchsetzungsmaßnahmen besser koordiniert und zugleich in der Bevölkerung eine höhere Anerkennung für immaterielle Güter erreicht werden. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3407: http://www.urheberrecht.org/news/3407/
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