mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
07.12.2012; 10:46 Uhr
Kultusminister einigen sich mit Verlagen über digitale Vervielfältigung für den Unterrichtsgebrauch
Digitale Vervielfältigung von bis zu 10 Prozent erlaubt - Schultrojaner endgültig vom Tisch

Ab dem Jahr 2013 dürfen Lehrer bis zu 10 Prozent, jedoch maximal 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes einscannen, die Texte selbst nutzen und sie auch an die eigenen Schülerinnen und Schüler u.a. mittels Whiteboard, Beamer und Stick weitergeben. Wie das Bayerische Kultusministerium mitteilt, haben sich die Länder unter Federführung des Amtschefs des Bayerischen Kultusministeriums, Dr. Peter Müller, hierüber mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition geeinigt. Die Länder investieren hierfür rund eine halbe Million Euro pro Jahr mehr als vorgesehen und kommen damit insgesamt auf neun Millionen Euro für das kommende Jahr. 

Der bayerische Amtschef Müller und die saarländische Staatssekretärin Andrea Becker bezeichneten die Vereinbarung einer Pressemitteilung des Verbands Bildungsmedien zufolge als »einen Meilenstein in der Unterrichtsentwicklung und eine erhebliche Erleichterung der pädagogischen Arbeit«. Daneben sind für Müller noch zwei weitere Punkte von Bedeutung. Einmal die Tatsache, dass die Lehrkräfte nun eine sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln hätten. Außerdem seien die ehemals von den Verlagen vorgesehenen Kontrollen »endgültig vom Tisch«. 

Erst im Mai dieses Jahres hatten sich die Länder mit den Verlagen geeinigt, dass die von den Verlagen geplante »Spähsoftware«, die auf Schulcomputern nach Raubkopien von Lehrmaterialien suchen soll, nicht zum Einsatz kommt (vgl. Meldung vom 7. Mai 2012). Im Jahr 2010 hatte sich die Kultusministerkonferenz noch mit den Schulbuchverlagen auf den bundesweiten Einsatz einer Plagiatssoftware an Schulen geeinigt. Das Programm war im Vorfeld stark umstritten (vgl. Meldung vom 22. Dezember 2011 und Meldung vom 2. November 2011).

Mit der aktuellen Einigung zeigen sich alle Seiten zufrieden. Wilmar Diepgrond, Vorsitzender des Verbands Bildungsmedien, sieht hierin die Umsetzung der Ziele, die sich die drei Partner gesetzt haben: praxisorientierte digitale Nutzungsmöglichkeiten für Lehrkräfte zu schaffen und Medienbrüche im Schulalltag aufzuheben. Unter Wahrung der Rechte der Autoren und Verlage sei ein stimmiges Gesamtpaket analoger und digitaler Nutzungsmöglichkeiten entwickelt worden.

»Wir denken, dass wir somit für die Lehrerinnen und Lehrer eine komfortable und rechtssichere Handlungssituation für einen zeitgemäßen Unterricht entwickelt haben, die vor allem auch alltagstauglich ist«, erklärte der Geschäftsführer der VG Wort, Dr. Robert Staats

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4822:

https://www.urheberrecht.org/news/4822/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.