mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.01.2014; 15:52 Uhr
Österreich: Streit um Urheberrechtsabgabe auf Festplatten geht weiter
OGH deutet Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung an

Der Oberste Gerichtshof hat Ende letzten Jahres den Streit um die Tarife für eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten von Computern in die nächste Runde geschickt  (Az.: 4 Ob 138/13t, pdf-Datei). Der Computerhersteller Hewlett Packard hatte im Jahr 2010 stellvertretend für die Computerhersteller in Österreich das laufende Verfahren gegen die österreichische Leerkassettenvergütung auf Festplatten angestrengt. Hewlett Packard begehrte Feststellung, dass ein Anspruch der Verwertungsgesellschaften auf Zahlung einer Leerkassettenvergütung auf Festplatten von Computern nicht besteht. Das Berufungsgericht hatte (einer Entscheidung des OGH aus dem Jahr 2005 zum selben Thema folgend, Az. 4 Ob 115/05y, ZUM-RD 2005, 541) das stattgebende Urteil der ersten Instanz bestätigt (vgl.Meldung vom 6. Oktober 2010). 

Der OGH hat nun die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und das Verfahren »zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung« an das Erstgericht zurückverwiesen. »Seit der Vorentscheidung haben sich die technischen Gegebenheiten und die Nutzergewohnheiten verändert«, so der OGH, »weshalb eine neuerliche Prüfung des Sachverhalts notwendig ist.« Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Az.: C-521/11; ZUM 2013, 780) führt der OGH aus, dass grundsätzlich von einer Vergütungspflicht bei Computerfestplatten auszugehen sei, sofern dem Rechtsinhaber nicht nur »ein geringfügiger Nachteil entstünde«.

Wie der »Standard« berichtet, begrüßten der österreichische Kanzleramtsminister sowie der österreichische Justizminister die OGH-Entscheidung: »Wir brauchen angesichts der neuen technischen Möglichkeiten und Entwicklungen ein modernes Urheberrecht.« Die Regierung werde »zügig eine Reform des Urheberrechts erarbeiten, die einen nachhaltigen und gerechten Ausgleich der Interessen der Kunstschaffenden, Konsumenten und Unternehmen sichert«, so Kanzleramtsminister Josef Ostermayer

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5116:

https://www.urheberrecht.org/news/5116/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.