mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
01.04.2010; 12:10 Uhr
Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes tritt in Kraft
Bundesregierung arbeitet nun am Arbeitnehmerdatenschutzrecht

Vor dem heutigen Inkrafttreten der Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)-Novelle hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, auf die Risiken im Handel mit personenbezogenen Daten hingewiesen. Die BDSG-Novelle sieht Änderungen für die Sammlung und Verwertung von Daten zur Bonitätsprüfung vor. Es wird genauer geregelt, welche personenbezogenen Daten über eine Forderung an Auskunfteien übermittelt werden dürfen. Statistische analytische Verfahren zur Bonitätsermittlung wie z.B. das »Geoscoring«, bei dem Anschriftendaten in die Risikobewertung einfließen, bleiben erlaubt. Nur als alleinige Bewertungsgrundlage darf die Wohngegend nicht herangezogen werden.

Inzwischen gibt es in der Bundesregierung neue Pläne, Schutzlücken im BDSG zu schließen, wie »heise.de« berichtet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte einen Gesetzesentwurf bis zur Sommerpause an. Durch besondere Voraussetzungen für heimliche Videoüberwachungen am Arbeitsplatz und Gesundheitsprüfungen solle der Arbeitnehmerdatenschutz gestärkt werden. Dies wird gefordert, seitdem einige Überwachungsskandale am Arbeitsplatz publik geworden sind (vgl. Meldung vom 7. Juli 2009).

Die Datenbestimmungen des sozialen Netzwerkes Facebook stehen nach einer Panne, in der Email-Adressen gegen den Willen der Nutzer auf deren Accounts einsehbar waren, wieder unter Beobachtung. Wie »golem.de« berichtet, sind neue Datenschutzbestimmungen geplant. Danach sollen wohl auch private Daten an andere Unternehmen weitergegeben werden. Dagegen müssen Nutzer selbst vorgehen, wenn sie nicht einverstanden sind (Opt-out Klausel). Ebenfalls ohne Nachfrage will das Unternehmen die Standortdaten seiner Kunden für ortsbasierte Dienste weitergeben. Bei einer Untersuchung von Social Networks durch die Stiftung Warentest ist die deutsche VZ-Gruppe mit nur einigen Mängeln als Testsieger hervorgegangen, myspace schloß aufgrund erheblicher Mängel als letzter ab (s. Interview bei Telemedicus).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3919:

https://www.urheberrecht.org/news/3919/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.