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07.12.2010; 11:14 Uhr
Datenschutzbeauftragter und Verbraucherschutzzentrale: Datenschutzentwurf des Innenministers unzureichend
Fünf-Punkte-Katalog zur Verbesserung des Daten- und Verbraucherschutzes im Internet

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat gemeinsam mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) einen Fünf-Punkte-Katalog zur Verbesserung des Daten- und Verbraucherschutzes im Internet vorgelegt. Dabei wurden die letzte Woche vom BITKOM und dem Bundesinnenminister vorgelegten Entwürfe (vgl. Meldung vom 2. Dezember 2010) als unzureichend kritisiert. Leitlinie für einen wirksamen Schutz müsse sein, das Vertrauen der Internetnutzer zu stärken. Denn aktuell seien rund zwei Drittel von ihnen davon überzeugt, Risiken der Datenspionage und des Missbrauchs zu Werbezwecken ausgesetzt zu sein. Reine Selbstverpflichtungen der Netzbranche seien vor diesem Hintergrund unzureichend. Dementsprechend schlagen Schaar und VZBV eine gesetzliche Regelung der wesentlichen Verbraucher- und Datenschutzrechte vor. Betroffene sollen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten ein »verbrieftes Widerspruchsrecht« bekommen, Verknüpfungen von personenbezogenen Daten sollen unter dem Vorbehalt der Erlaubnis verboten sein.

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