Institut für Urheber- und Medienrecht

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20.04.2004; 17:38 Uhr
Wirtschaft kritisiert Vorschlag der Schiedsstelle zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker
Bis zu 70 Euro pro Gerät - »geforderte Abgabe nicht gerechtfertigt und in der Höhe nicht tragbar«

In einer Pressemitteilung vom 20.4.2004 bezieht der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) Stellung zu dem Einigungsvorschlag des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) zu Urheberrechtsabgaben für PC-Drucker. Nach dem Vorschlag soll in Zukunft auf jeden in Deutschland seit 2001 verkaufte PC-Drucker eine Abgabe von bis zu 70 Euro erhoben werden. Der Schiedsspruch erging im Rahmen des Rechtsstreits zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und Hewlett-Packard um die Rechtmäßigkeit der Abgabe.

Nach Ansicht des Vizepräsidenten des BITKOM, Jörg Menno Harms, ist die Abgabe »in der Sache nicht gerechtfertigt und in der Höhe nicht tragbar«. Ein Drucker sei nicht zum Kopieren bestimmt. Erst in Verbindung mit anderen Geräten wie etwa einem Scanner, könne er Teil eines Kopiervorgangs werden. Diese seien jedoch vergütungspflichtig. »Hier soll doppelt kassiert werden auf Kosten der Verbraucher«, so der Vizepräsident. Er fordert vom Gesetzgeber, im Rahmen der anstehenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes »alle Geräte von der Zahlungspflicht auszunehmen, die nicht vorrangig zum Kopieren fremder geistiger Werke bestimmt sind unter anderem Drucker und PC«.

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[IUM/kr]

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