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06.07.2004; 19:13 Uhr
BITKOM lehnt Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker ab
Gerät muss zum Kopieren bestimmt, nicht geeignet sein
In einer Pressemitteilung vom 5.7.2004 bezieht der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) Stellung zu einer Neuregelung des pauschalen Vergütungssystems durch das Bundesjustizministerium (BMJ) im Rahmen des so genannten zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle. Nach Ansicht des BITKOM kommt eine Abgabe nur für solche Geräte in Frage, mit denen in erheblichem Umfang Privatkopien erstellt werden. Laut einer Pressemitteilung des BMJ vom 5.7.2004 ist die Ausweitung der Zahlungspflicht noch nicht beschlossen. Hinsichtlich der Frage des Vergütungssystems seien sich die Mitglieder der betreffenden Arbeitsgruppe allerdings einig, dass es zur Streitvermeidung einer klaren Definition bedürfe, welche Geräte in das System der pauschalen Vergütung aufgenommen werden sollten. Sinnvoll sei es hierbei darauf abzustellen, welche Geräte zum Kopieren »geeignet« sind. Die Höhe der Vergütungssätze soll sich nach dem durchschnittlichen Kopiernutzen des Geräts bemessen. Eine Vergütungsabgabe dürfe in keinem Fall eine Höhe erreichen, die im Handel Wettbewerbsnachteile schafft. Es müsse »weiterhin im Gesetz verankert werden, dass ein Gerät dazu bestimmt und nicht nur geeignet sein muss, Kopien anzufertigen«, kommentiert Peter Broß, Geschäftsführer des BITKOM, die Erwägungen des BMJ. Die deutsche Hardwareindustrie begrüßt es nach der Pressemitteilung allerdings, dass die Abgaben »moderat und maßvoll« sein sollen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1940: http://www.urheberrecht.org/news/1940/
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