Institut für Urheber- und Medienrecht |
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Verlag kann Konkurrenten nicht Vertrieb elektronischer Bücher untersagen
Der Verlag Random House ist im Streit mit dem Unternehmen RosettaBooks um Veröffentlichungsrechte an elektronischen Büchern ("E-Book") auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Ein US-Berufungsgericht in New York entschied am 8.3.2002, ... [mehr]
Vorwürfe wegen angeblicher Verletzung des DMCA fallengelassen
Knapp fünf Monate nach seiner Verhaftung wegen angeblicher Verstöße gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) darf der russische Programmierer Dmitry Sklyarov endgültig die USA verlassen. Die US-Strafverfolgungsbehörden ... [mehr]
Umsatz erfüllt nicht Erwartungen - E-Books nur noch als Ergänzung gedruckter Bücher
Nach der US-amerikanischen Bertelsmann-Tochter Random House hat sich nun auch der Medienunternehmen AOL Time Warner weitgehend aus dem Geschäft mit elektronischen Büchern, den sogenannten "E-Books", zurückgezogen. Ein Firmensprecher teilte ... [mehr]
Mehr als 1000 Titel für Adobes "eBook Reader" erhältlich - Erstmals Bücher exklusiv im Netz
Das deutsche Tochterunternehmen des US-Internetbuchhändlers Amazon nimmt elektronische Bücher ("E-Books") ins Angebot. Unter der Internetadresse amazon.de sind ab sofort mehr als 1000 Titel als E-Books erhältlich, neben Romanen auch zahlreiche ... [mehr]
"E-Book-Markt nicht so stark wie erhofft"
Die Verlagsgruppe Random House gibt in den Vereinigten Staaten das E-Book-Geschäft ihres Tochterunternehmens AtRandom auf. Grund sind die nach wie vor sehr niedrigen Verkaufszahlen mit den elektronischen Büchern. "Der E-Book-Markt ist nicht ... [mehr]
MS Reader angeblich geknackt
Die Verleger von elektronischen Büchern ("E-Books") müssen auf der Suche nach einem sicheren Standard für den Vertrieb ihrer Produkte einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Einem Programmierer in den Vereinigten Staaten ist es angeblich ... [mehr]
Börsenblatt berichtet von Streit in Großbritannien - Steuerermäßigungen in Frankreich und Italien
In Großbritannien ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob auch elektronische Bücher ("E-Books") unter den gewöhnlichen Mehrwertsteuersatz fallen sollen. Das berichtet das "Börsenblatt" des Börsenvereins in seiner Ausgabe ... [mehr]
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