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30.08.2001; 19:40 Uhr
Weiterer Rückschlag für Verleger von E-Books
MS Reader angeblich geknackt

Die Verleger von elektronischen Büchern ("E-Books") müssen auf der Suche nach einem sicheren Standard für den Vertrieb ihrer Produkte einen weiteren Rückschlag hinnehmen. Einem Programmierer in den Vereinigten Staaten ist es angeblich gelungen, das Verschlüsselungsverfahren von Microsofts "Reader" zu umgehen und beliebig viele Vervielfältigungen von E-Books im "Reader"-Format herzustellen. Ein entsprechender Bericht erschien am 30.8.2001 in der MIT Technology Review, einer Veröffentlichung des Massachusetts Institute of Technology (MIT). Der Autor des Artikels, Wade Roush, behauptet, ein Programm vorgeführt bekommen zu haben, das in der Lage war, den Kopierschutz in Microsofts "Reader" zu knacken. Nach Angaben von Roush will der nicht genannte Programmierer die Software ausschließlich für seinen eigenen Gebrauch nutzen. Insbesondere habe er nicht die Absicht, das Programm an Dritte weiterzugeben.

Falls sich der Bericht bestätigt, ware nach Adobe nun der zweite große Anbieter von E-Book-Programmen bei seinen Bemühungen gescheitert, eine sichere Möglichkeit für den Vertrieb elektronischer Bücher anzubieten. Dass Adobes "eBook"-Format geknackt werden kann, hatte zuletzt der Fall des russischen Programmierers Dmitry Sklyarov bewiesen. Sklyarov hatte Mitte Juli in Las Vegas auf dem Kongress "Def Con" ein Programm zur Entschlüsselung von Adobes "eBook"-Format vorgestellt. Dabei erläuterte er unter anderem, wie mit seinem "Advanced eBook Processor" der Kopierschutz von Adobes "eBooks" umgangen werden kann. Nach einer Beschwerde des Unternehmens wurde der Programmierer daraufhin am 16.7.2001 von Beamten des Federal Bureau of Investigations (FBI) festgenommen. Unter dem Eindruck wachsenden öffentlichen Drucks nahm Adobe seine Anzeige allerdings schon am 23.7.2001 wieder zurück, am 6.8.2001 wurde der Russe gegen eine Kaution von 50.000 US-Dollar vorläufig aus der Haft entlassen. Die Strafverfolgungsbehörden werfen dem 27jährigen Familienvater allerdings nach wie vor einen Verstoß gegen den DMCA vor. Bei einer Verurteilung drohen dem Angestellten des Moskauer Unternehmens ElcomSoft bis zu fünf Jahre Haft oder 500.000 US-Dollar Geldstrafe.

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[IUM/jz]

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