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18.06.2020; 10:38 Uhr
Zu viel Werbung für Kinofilm "Fifty Shades of Grey"
VG Köln zu übermäßiger Produktplatzierung bei VOX

Die Beanstandung von Sendungen des Formats "Shopping Queen" beim Privatsender VOX durch die Landesanstalt für Medien NRW wegen unzulässiger Produktplatzierung war rechtmäßig. Das hat das VG Köln entschieden (6 K 14278/17).

In der Woche vor dem Kinostart des zweiten Teils der "Fifty Shades of Grey"-Filmtrilogie lief bei der Klägerin von Montag bis Freitag die Sendung "Shopping Queen" unter dem Motto "Jetzt wird’s heiß. Bring den roten Teppich auf der Filmpremiere von ‚Fifty Shades of Grey‘ zum Glühen!". In den einzelnen Sendungen wurden immer wieder Filmausschnitte aus den ersten beiden "Fifty Shades"-Kinofilmen eingespielt und thematisch mit den Handlungen der Kandidaten verwoben. Neben Verweisen und Anspielungen auf die Filmreihe wurden die Kandidatinnen in Filmszenen hineingeschnitten oder stellten diese nach. Die beklagte Medienanstalt beanstandete dies als unzulässige Produktplatzierung in Form einer zu starken Herausstellung des Films "Fifty Shades of Grey – Gefährliche Liebe".

Mit ihrer Klage machte die Klägerin insbesondere geltend, dass sich die Produktplatzierung noch in den Grenzen dessen gehalten habe, was für Sendungen der leichten Unterhaltung (vgl. § 44 Satz 2 RStV) zulässig sei. Durch die Verwobenheit von redaktionellen Inhalten und Kinofilm sei der Film gerade nicht zu stark herausgestellt worden. Außerdem zeige das Format „Shopping Queen“ einen in höchstem Maße werbe- und produktgeprägten Ausschnitt der Realität, weshalb werbliche Elemente von den Zuschauern weniger intensiv als die redaktionellen Inhalte wahrgenommen würden.

Dem ist das VG Köln nicht gefolgt. Die beanstandeten Sendungen ließen keinen angemessenen Ausgleich zwischen werblichen und redaktionellen Belangen erkennen und verstießen deshalb gegen ein entsprechendes Verbot des Rundfunkstaatsvertrags (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 RStV). Im Falle von „Shopping Queen“ habe der Werbezweck in Bezug auf den zweiten "Fifty Shades of Grey"-Film das Sendungsgeschehen derart dominiert, dass redaktionelle Elemente in den Hintergrund gerückt seien. Das eigentliche Handlungsgeschehen der Sendung, nämlich der Wettstreit um das beste zum Sendungsmotto passenden Outfit, sei um Filmelemente der "Fifty Shades of Grey"-Filmreihe herum gestaltet worden. Der Zuschauer habe auch unter Berücksichtigung des Sendungskonzeptes von "Shopping Queen" nicht mehr hinreichend klar zwischen werbebestimmten und sonstigen Elementen des Sendungsgeschehens unterscheiden können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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