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06.12.2012; 13:19 Uhr
EU-Kommission will Urheberrecht dem digitalen Markt anpassen
Ein Dialog mit Interessenvertretern ist für das kommende Jahr vorgesehen

Innerhalb der Europäische Kommission (EU-Kommission) hat man sich darauf geeinigt, Rahmenbedingungen für ein an die digitale Wirtschaft angepasstes Urheberrecht zu schaffen. Einer Pressemitteilung der EU-Kommission zufolge bezwecken die Kommissare hiermit sowohl eine Sicherung der Stellung der Rechteinhaber und damit die Förderung von Kreativität, kultureller Vielfalt und Innovation als auch den erleichterten Zugang zu legalen Angeboten für den Endverbraucher. Die Einführung neuer legaler Geschäftsmodelle soll gefördert werden. Zeitgleich soll das rechtliche Rahmenwerk einen Beitrag zur Bekämpfung illegaler Angebote sowie der Piraterie leisten. Bei der auf Initiative des EU-Kommissionspräsidenten José Barroso gestern zur digitalen Wirtschaft geführten so genannten »Orientierungsdebatte« der Kommissare kam man zu dem Schluss, dass Anfang nächsten Jahres ein Dialog mit Interessenvertretern aufgenommen werden soll.

Die Interessenvertreter sollen hierbei zu sechs Themenbereichen konsultiert werden: die grenzüberschreitende Verwertung von Inhalten, »User-generated Content«, Data- und Text-Mining, Abgaben auf Privatkopien, Zugang zu audiovisuellen Werken sowie kulturellem Erbe. Die Diskussionen sollen die Möglichkeiten und Grenzen innovativer Lizenzierungsverfahren und technischer Lösungen untersuchen. Das Projekt wird von Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Kulturkommissarin Androulla Vassiliou und der für die Digitale Agenda zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes gemeinsam geführt. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die drei Kommissare im Dezember 2013 eine Bestandsaufnahme des mit den Interessenvertretern geführten Dialogs präsentieren können, um effektive, marktbestimmte Lösungen aufzuzeigen. 

Parallel sollen mit Blick auf eine eventuelle im Jahr 2014 vorzunehmende Gesetzesreform einschlägige Marktforschungen erstellt und die Folgen möglicher rechtlicher Maßnahmen abgeschätzt werden. Die folgenden vier Themenbereiche sollen hierbei gemeinsam angegangen werden: die Begrenzung der Auswirkungen der Territorialität im Binnenmarkt; die Festlegung europaweit in ihrem Ausmaß gleichgeschalteter Begrenzungen und Ausnahmen des Urheberrechts im digitalen Markt; die Reduktion der Zersplitterung des EU-Urheberrechtsmarkts; im Rahmen einer umfassenderen Urheberrechtsreform will die Kommission der Durchsetzung des Urheberrechts mehr Legitimität und Akzeptanz verschaffen. Basierend auf den Ergebnissen wird die EU-Kommission entscheiden, was die nächsten notwendigen Schritte sind, um die Überarbeitung des rechtlichen Rahmenwerks für das Urheberrecht abzuschließen. 

 Dokumente:

[IUM/kr]

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