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18.09.2012; 15:11 Uhr
Herzogin Catherine erwirkt einstweilige Verfügung gegen Verlag des Klatschmagazins Closer
Französisches Gericht verbietet die weitere Verbreitung von Oben-ohne-Fotos

Medienberichten zufolge hat heute Mittag ein Gericht im französischen Nanterre die weitere Verbreitung der von einem Paparazzo geschossenen Oben-ohne-Fotos der Herzogin von Cambridge in Frankreich verboten. Wie die »Süddeutsche Zeitung« online berichtet, war die Gattin von Prinz William gegen die Verbreitung von Fotos vorgegangen, die sie freizügig auf der Terrasse eines privaten Anwesens in Südfrankreich beim Sonnenbad zeigten. Das Magazin »Closer« hatte letzte Woche Freitag eine fünf-seitige Fotostrecke der barbusigen Herzogin veröffentlicht. Der Verlag Mondadori, in dem die Zeitschrift erscheint, muss die Fotos nun innerhalb von 24 Stunden zurückgeben. Jeder Tag der Verzögerung zieht eine Strafe in Höhe von 10.000,- Euro nach sich. Allerdings darf die Printausgabe von letztem Freitag weiter verbreitet werden. 

Wie »Süddeutsche Online« den zuständigen Richter zitiert, können die Aufnahmen nicht als Gegenstand von allgemeinem Interesse angesehen werden, da sie nicht mit den offiziellen oder öffentlichen Auftritten in Zusammenhang stehen. Die Bilder seien von »besonders aufdringlicher Natur« und verletzten die Privatsphäre der Abgebildeten. Die Entscheidung gilt nur in Frankreich. Die Bilder wurden mittlerweile bereits in Magazinen in Italien und Irland veröffentlicht. 

Neben dem Antrag auf einstweilige Verfügung hatte der Palast Anzeige gegen unbekannt erstattet. Dies lässt ein strafrechtliches Vorgehen sowohl lediglich gegen das Magazin als auch gegen den Fotografen zu. In einem möglicherweise folgenden Verfahren soll laut »Süddeutsche Online« außerdem Schadenseratz erstritten werden. 

Dokumente:

[IUM/kr]

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