mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.08.2001; 16:12 Uhr
Journalistenverband kritisiert "Eiertanz" von ARD und ZDF bei Fußball-Berichten
"Strategie der Öffentlich-rechtlichen völlig unklar"

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat das Verhalten von ARD und ZDF im Zusammenhang mit dem Streit über die Fußball-Berichterstattung im Fernsehen kritisiert. ARD und ZDF veranstalteten in diesem Bereich trotz der eindeutigen Rechtslage einen "Eiertanz", meinte der DJV-Bundesvorsitzende, Siegfried Weischenberg, nach einer Vorabmeldung der Verbandszeitschrift "journalist" vom 20.8.2001. Die Strategie der öffentlich-rechtlichen Sender in Sachen Sportberichterstattung bleibe "völlig unklar", wie sich schon im Frühjahr 2001 bei den Verhandlungen über die WM-Rechte gezeigt habe. Weischenberg forderte die Gremien der Rundfunkanstalten auf, über das Thema "Sport und Fernsehen" endlich einmal gründlich nachzudenken.

Das öffentliche Tauziehen um den Sendeplatz für die SAT.1-Fußballsendung "ran" begrüßte Weischenberg als "Abstimmung mit der Fernbedienung". Der Vorgang habe allerdings gezeigt, dass beim Fußball im Fernsehen längst nicht mehr die Programmverantwortlichen das Sagen hätten, sondern "Geschäftemacher, Politiker und Fußballfunktionäre". Die Bemühungen der Münchener Kirch-Gruppe, ihre Milliarden-Investitionen wieder hereinzubekommen, nannte Weischenberg "durchaus nachvollziehbar". Er beklagte aber, dass ARD und ZDF der Medienwirtschaft hier kein klares Konzept entgegen setzten, sondern statt dessen "immer neue Pirouetten" drehten. Die Rundfunkanstalten seien sich schon seit Jahren nicht einig, in welcher Form beim Fußball die gesetzlich geforderte Grundversorgung gewährleistet werden solle, krisitierte der DJV-Vorsitzende.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 331:

https://www.urheberrecht.org/news/331/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.