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07.04.2008; 11:24 Uhr
Weiter Streit um Online-Angebote bei ARD und ZDF
CDU/CSU für engen Sendebezug, SWR warnt vor Eingriff in »Kern des journalistischen Auftrags«

Nachdem sich ZDF-Intendant Markus Schächter, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Kurt Beck und Hans-Joachim Otto dezidiert zu den Online-Perspektiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geäußert hatten, greift nun auch die CDU/CSU in die Diskussion ein.

Wie »sat+kabel« unter Berufung auf den »Focus« am 6.4.2008 meldet, plädieren Bayern und Baden-Württemberg für strikte Internet-Reglementierungen der Öffentlich-Rechtlichen. Ministerpräsident Günther Oettingers (CDU) verteidigte laut dem »Focus« dies damit, dass es nicht Aufgabe der Rundfunkanstalten sei, im Internet eine elektronische Presse aufzulegen. Gegen Becks Position, der für Internet-Angebote eintritt, solange ihnen ein »Public value« zukomme, stellte sich der bayerische Staatsminister Eberhard Sinner (CSU), da danach den Öffentlich-Rechtlichen sogar noch mehr Möglichkeiten offen stünden als das, was gegenwärtig bereits angeboten werde. Ausgangspunkt des Streits ist der Arbeitsentwurf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (RÄStV), demzufolge in Umsetzung des Kompromisses mit der Europäischen Kommission vom April 2007 textbasierte Internetangebote von ARD und ZDF lediglich in einen sendebezogenen Kontext zu stellen; dazu zählt nach Angaben des Südwestrundfunks auch die Auflage, Texte nach einer Woche zu löschen.

Dies sieht der Südwestrundfunk (SWR) ganz anders: Nach Ansicht des Rundfunkrats würden selbst bestehende Internetangebote im Kern des journalistischen Auftrags dann unmöglich sein. Mit Bezug auf die 7-Tages-Regel warnte SWR-Intendant Peter Boudgoust: »Wenn das Gesetz würde, dann müssten textbasierte Online-Angebote, zum Beispiel im Rahmen einer Berichterstattung über Landtagswahlen, nach sieben Tagen vom Netz genommen werden. Das hat mit Informationsfreiheit nichts zu tun«. Bereits am vergangenen Freitag hatte der Rundfunkrat daher eine Resolution beschlossen, in der das Gremium feststellt, dass mit dem Arbeitsentwurf zum 12. RÄStV die Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei den Online-Angeboten unangemessen eingeengt würden und diesen in seiner Zukunftsfähigkeit in der digitalen Welt beschädige.

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